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UNWIDERRUFLICHE BESTÄTIGUNG & TREUHANDVERHÄLLTNISS
UNTERSCHRIFTSBEGLAUBIGUNG DURCH NOTAR
VERTRAG
Hiermit bestätige ich, Tonia Braun nachfolgend Treuhänderin, wohnhaft
Miesbacherplatz.11 in 81547 München Deutschland ausgewiesen bei der
Notariellen Beglaubigung durch meinen Reisepass oder Personalausweis,
das ich 500 (fünfhundert) Stammaktien der Gesellschaft Promedia AG
ehemals ansässig in Düsseldorf , jetzt in Muhlheim an der Ruhr
(Gesellschaftervertrag in Kopie anbei) was zum heutigen Zeitpunkt 1% (ein
Prozent) der Gesellschaft Promedi AG ausmacht, für Herrn Sam Rosen in
Garden Flat, 12 Fitzjohns Avenue, London NW3 5NA England, als
Treuhänderin im innen Verhältnis, halte.
Im Gegenzug bekommt mein Ehemann Siegmund Braun, Wohnhaft
Miesbacherplatz.11 in 81547 München Deutschland, 1191
(Eintausendeinhunderteinundneunzig) Stammaktein der Gesellschaft
Exhibitions.com LTD. was zum heutigen Tag 1% (ein Prozent) der
Gesellschaft Exhibitions.com LTD. ausmacht. Die zu erwartende original
Urkunde mit der Bestätigung der Zuteilung der Stammaktien von
Exhibitions.com LTD. Für meinen Ehemann Siegmund Braun ist die
Vorraussetzung für die Gultigkeit und den Endgultigen Abschluss dieses
Stammaktientausches. Die Übertragung der Stammaktein der Exhibitions.com
LTD. geschieht auf Anweisung durch Herrn Samuel Rosen.
Der Treuhänder wird seine Gesellschafterrechte im Rahmen der ihm in der
Gesellschaft obliegenden Verpflichtungen soweit wie möglich im Interesse
des Treugebers aüsuben. Dabei ist dem Treugeber bekannt, das die
Stimmrechte einheitlich zu den Gesamtanteilen von Tonia Braun an der
Promedi AG ausgeübt werden müssen. Der Treugeber erklärt sich deshalb
schon jetzt damit einverstanden, dar der Treuhänder die rechnerisch auf das
Treugut entfallenden Stimmrechte unter Beachtung seiner
gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten so ausübt, wie das auf seinen, des
Treuhänders, Anteil entfallende Stimmrecht. Der Treuhänder wird seine
Verpflichtungen als Gesellschafter der Gesellschaft ordnungsgemäß und
rechzeitag erfüllen. Eventuelle anfallende Kosten für den Anteil von Herrn
Sam Rosen, müssen an Treuhänder bei Bedarf überwiesen werden. Darüber
hinaus wird der Treugeber dem Treuhänder stets unverzüglich alle tatsächlich
angefallenen Aufwendungen erstatten, die ihm aus seiner Treuhandfunktion
erwachsen. Der Treuhänder erhält für seine Treuhändertätigkeit keine
Vergütung. Der Treugeber kann seinen Anteil nur dann Verkaufen wenn es
die Satzung des Gesellschaftervertrages der Promedi AG vorsieht und
zulässt.
Dert Treuhänder ist verpflichtet, sämtliche Ausschüttungen und/oder sonstige
Zahlungen, die er als Gessellschafter von der Gesellschaft Promedi AG
erhällt an den Treugeber herauszugeben, sofern er sie nicht einvernehmlich
für den Treugeber verwaltet. Wenn und soweit sich aus dem
Treuhandverhältnis Steuererklärungspflichten des Treuhänders bezüglich des
Treuguts ergeben, wird der Treuhänder diesen Pflichten nachkommen und
dabei ggf. die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen
Der Treugeber ist verpflichtet, den Treuhänder von allen Ansprüchen Dritter,
so auch der Finanzbehörde, freizustellen, die gegen ihn in seiner Eigenschaft
als formeller Inhaber des Treuguts oder im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit als Treuhänder erhoben werden.
Der Treuhänder und Treugeber werden das Treuhandverhältnis gegenüber
Andersen Personen als den Steuerbehörden, den Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft sowie gegenüber den jeweiligen
Gesellschaftern und der Geschäftsführung der Gesellschaft und zur
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen nicht offenbaren. Im Falle
des Todes des Treugebers wird das Treuhändverhältnis mit den Erben und
bzw. oder den Vermächtnisnehmern des Treugebers bezüglich des Treuguts
fortgesetzt. Die Kosten der notariellen Beurkundung dieser Urkunde trägt der
Treugeber. Mundliche Nebenabreden bestehen nicht. Andere Bestimmungen
bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages
im übrigen nicht berührt. In diesem Falle ist eine der unwirksamen
Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst
nahekommende Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.
Der Treuhänder übt seine Tätigkeit mit bestem Gewissen und Wissen aus.
Der Treugeber hat sich den Entscheidungen des Treuhänders zu fügen und
kann zu keinem Zeitpunkt den Treuhänder rechtlich und finanziell Belangen.
München den 24 September 2002
Tonia Braun
Notar |